ATV erbringt seine Dienstleistung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr.
Im Folgenden stellen wir einige nützliche Informationen für Fahrgäste mit Behinderungen bereit, die den ATV-Service für ihre Transportbedürfnisse nutzen wollen (oder bereits nutzen).
Derzeit sind 95% der Busse im Stadtverkehr von Verona für den Rollstuhltransport ausgestattet.
Im Nahverkehr kann das Unternehmen einen Anteil von über 50 % barrierefreier Transportmittel garantieren. Die neuesten Fahrzeuge sind neben der manuell aktivierten Plattform, die den Zugang für Rollstuhlfahrer ermöglicht, auch mit gut sichtbaren, variablen Anzeigetafeln ausgestattet, die die Lesbarkeit für Sehbehinderte erleichtern, und verfügen über eingebaute Sprachansager für die Ankündigung der nächsten Haltestelle.
Auch der Mietservice von ATV, der mit allem Komfort ausgestattete Reisebusse zur Verfügung stellt, ermöglicht die Nutzung von Fahrzeugen, die für den Transport von Menschen mit Behinderungen ausgestattet sind. Die Flotte der Reisebusse umfasst zwei rollstuhlgerechte Fahrzeuge mit Aufzügen, speziell ausgestatteten Gängen und Bordtoiletten. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Vermietungsbüro, Tel. 045 8057901; E-Mail: noleggio@atv.verona.it.
Behindertengerechte Busse sind am blauen Aufkleber an der Seite der Bustür zu erkennen.
Der Zugang mit Rollstuhl erfolgt durch die mittlere Tür, wo sich eine spezielle Plattform befindet.
Das Fahrpersonal ist ausdrücklich aufgefordert, die Plattform zu öffnen und zu schliessen, ist aber nicht dazu verpflichtet, beim Ein- und Aussteigen zu helfen.
Der mit Sicherheitseinrichtungen für Rollstühle ausgestattete Busbereich kann nur eine begrenzte Anzahl von Fahrgästen aufnehmen - je nach Busmodell 1 oder 2 -, so dass wir die Verfügbarkeit der Beförderung nicht garantieren können, wenn bereits ein anderer Fahrgast mit Behinderung an Bord ist. In diesem Fall muss auf die nächste Fahrt gewartet werden.
Fahrgäste in Rollstühlen, sofern sie Zeitkarteninhaber sind, müssen die Mover-Karte nicht entwerten.
Sehbehinderte steigen an der Vordertür ein und aus und müssen, wenn sie eine Zeitkarte haben, ihre Mover-Karte nicht entwerten; Blindenhunde werden kostenlos mitgenommen.
Generell, aber vor allem, wenn der Nahverkehr genutzt werden soll, lautet die Empfehlung, sich immer im Voraus zu vergewissern, ob die beabsichtigte Fahrt auch tatsächlich barrierefrei ist. Zu diesem Zweck kann sich die behinderte Person telefonisch oder per E-Mail an die Urp wenden (Tel. 045 8057922; E-Mail: info@atv.verona.it), die so schnell wie möglich eine Antwort über die tatsächliche Zugänglichkeit der Fahrt geben wird. Für den Nahverkehr ist es ratsam, die Urp mindestens 48 Stunden im Voraus zu kontaktieren.
Ebenfalls in
Übereinstimmung mit der EU-Verordnung 181/2011 führt ATV
für seine Mitarbeiter spezielle Schulungen zum Thema Behinderung durch.
Die Kurse, die in Zusammenarbeit mit einer Agentur abgehalten werden, die sich
auf die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Zugänglichkeit und
Eingliederung von Menschen mit Behinderungen spezialisiert hat, zielen darauf
ab, das Fahrpersonal mit den Arten von Behinderungen vertraut zu machen und die
Betreiber für die kritischen Aspekte zu sensibilisieren, auf welche die
Fahrgäste mit Behinderung (sowie leicht gefährdete Nutzer, wie z. B. ältere
Menschen, im Allgemeinen) bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrsdienstes stossen.
Auf diese Weise will das Unternehmen einen Service gewährleisten, der den
individuellen und unterschiedlichen Bedürfnissen von Menschen mit eingeschränkter
Mobilität so gut wie möglich gerecht wird.
In Bezug auf die
Stadtverwaltung Verona möchten wir darauf hinweisen, dass ein zusätzlicher
Service für Benutzer mit Behinderung zur Verfügung steht.
Der Stadtrat von Verona (Verz. 2014/297) hat die Firma Ulss 20 für die Strecke
Wohnsitz - Arbeitsplatz mit einem unbegleiteten Behindertentransportdienst
beauftragt.
Der Service kann über die Geschäftsstelle unter der Telefonnr. 011/2386149
gebucht werden - alternativ unter 348/0329713. Die Regelung für diesen Service
ist unter folgendem Link abrufbar:
http://www.ulss20.verona.it/at002.html(laden Sie das Zip-Dokument herunter und öffnen Sie
den Ordner „Sozialdienstleistungen").
Neue Nutzer können sich unter der Telefonnr. 0458079361 an die Stadtverwaltung
Verona - Mobilitäts- und Verkehrskoordination wenden, um die Genehmigung zur
Nutzung des Dienstes zu erhalten.
Reservierungen und eventuelle Modifizierungen der gewünschten Dienstleistung
müssen bis 11 Uhr des Vortages mitgeteilt werden.