ATV erbringt seine Dienstleistung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr.
Im Folgenden stellen wir einige nützliche Informationen für Fahrgäste mit Behinderungen bereit, die den ATV-Service für ihre Transportbedürfnisse nutzen wollen (oder bereits nutzen).