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ATV-Fahrkarten


Weitere Informationen hier:

 

Einkommensteuerabzug und Zeitkarten

Wenn Sie im Laufe des Jahres eine ATV Jahres- oder Monatszeitkarte erworben haben, vergessen Sie nicht, dass Sie die entsprechenden Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung zum Abzug bringen können. 
Um Steuerabzüge geltend zu machen, müssen Sie:

  • Ihrer Steuererklärung den Zeitkarten-Coupon bzw.
  • den Aufladecoupon, den Sie nach dem Kauf oder der Verlängerung Ihrer Zeitkarte
  • per E-Mail erhalten haben, beilegen;
  • Ihre Zeitkarte über ein nachvollziehbares
  • Zahlungssystem bezahlt haben.
 

Rückerstattung von Zeitkarten

Die Erstattung aufgrund von Nichtbenutzung kann für folgende Fahrkarten beantragt werden:

  • Monatszeitkarten für mehere Monate für nicht genutzte volle Monate. Bei dieser Fahrkartenart werden die genutzten Monate zum vollen Preis abgezogen; 
  • Monatszeitkarten auf der MoVer Card, die in dem Monat, der auf den Erstattungsantrag folgt, gültig sind.

Sie können eine Erstattung an den ATV-Fahrkartenschaltern in Verona, Garda, Legnago und San Bonifacio beantragen. 
Damit Ihre Rückerstattung bearbeitet werden kann, müssen Sie am Fahrkartenschalter folgende Dokumente vorlegen:

  • MoVer Card;
  • Original-Zeitkarten-Coupon oder bei
  • Online-Aktivierung/Verlängerung ein Ausdruck des Zeitkarten-Coupons.
 
 

Nützliche Informationen für den Transport mit ATV

 
trasporto bambini

Kinder an Bord

> Kinder müssen bis zu ihrem 4. Lebensjahr keine Fahrkarte bezahlen; 
> Der Zu- und Ausgang für Kinderwagen erfolgt über die mittlere Tür;
> Kinder, die älter als 3 Jahre sind und weniger als 36 kg wiegen, dürfen nur unter Verwendung geeigneter Rückhaltesysteme (Gurte oder Kindersitze) befördert werden, sofern diese an Bord des Busses installiert sind;
> Auf Stadtlinien können Kinderwagen in Bussen offen (mit entsprechenden Schliesssystemen) auf dem Behindertenstellplatz abgestellt werden. Die behinderte Person hat Vorrang für die Nutzung dieses Platzes. In diesem Fall, sowie bei fehlendem Platz für den Transport von Behinderten, müssen die Kinderwagen zusammengeklappt werden;
> Auf Nahverkehrslinien gibt es bisher weder spezielle Vorschriften für Kinderwagen, noch für die Sicherheit von Kindern unter 3 Jahren.

 
bagagli

Reisegepäck

> Jeder Passagier darf kostenlos 1 Handgepäck mitnehmen, das maximal 55x40x20 cm gross ist;
> Gepäckstücke mit Massen über 55x40x20 cm (Koffer, Skier, Musikinstrumente) können gegen Bezahlung der Fahrkarte (Stadttarif für das Stadtnetz, Nahverkehrstarif 2 für das Nahverkehrsnetz) befördert werden;
> Rucksäcke (auch Schulranzen) müssen in der Hand und dürfen nicht auf den Schultern getragen werden;
> Das gesamte mitgeführte Gepäck muss so gelagert oder aufbewahrt werden, dass der Durchgang der Fahrgäste nicht behindert wird;
> Sämtliches Gepäck darf nicht auf den Sitzen gelagert werden;
> Es ist verboten, gefährliche Gegenstände und Materialien, brennbare, explosive, übel riechende, ätzende Stoffe, Waffen (siehe § 585 C.P.) oder allgemein Gegenstände und Materialien mitzuführen, die anderen Fahrgästen Probleme bereiten können;
> Es ist verboten, sperrige Gegenstände mit scharfen oder stumpfen Teilen mitzuführen, die die Sicherheit der Fahrgäste gefährden könnten.

 
trasporto animali

Tiere

Kleine Haustiere reisen kostenlos und müssen auf dem Arm gehalten oder in einem Transportbehälter transportiert werden;
Kleintiere werden auch auf saisonalen Linien gegen Bezahlung (gleicher Tarif wie der Besitzer) transportiert und müssen auf dem Arm oder in speziellen Käfigen gehalten werden;
Mittlere/grosse Tiere reisen gegen Bezahlung (gleicher Tarif wie der Besitzer) und müssen an der Leine und mit Maulkorb geführt werden;
> Das Fahrpersonal oder die Ordnungskräfte können den Transport von Tieren aus Sicherheitsgründen oder bei Überfüllung des Fahrzeugs verbieten;
> Bei Beschädigung von Personen oder Sachen (andere Fahrgäste oder Teile des Fahrzeugs) durch das Tier ist der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

 
trasporto disabili

Behinderte Personen

> In Bussen, die behindertengerecht ausgestattet und durch
ein spezielles Schild an der Aussenseite des Fahrzeugs erkennbar sind, ist das
Ein- und Aussteigen der Rollstühle an der mittleren Tür des
Fahrzeugs erlaubt;
> Das Ein-/Aussteigen von blinden Personen ist an
der vorderen Fahrzeugtür erlaubt;
> Blindenführhunde werden kostenlos
im Fahrzeug transportiert;
> Personen mit Behinderungen müssen ihre Zeitkarten nicht
validieren.

Für weitere Informationen
über ATV-Services für Personen mit Behinderungen hier
klicken
.

 

Fahrräder und Roller

> Die Mitnahme von Fahrrädern ist im Stadtnetz nicht erlaubt;
> Fahrräder können im Nahverkehrsnetz befördert werden, falls der Nahverkehrsbus mit einem entsprechenden Bereich ausgestattet ist;
> Mikromobilitätsfahrzeuge (z.B. Klappfahrräder und Roller) sind im Stadtnetz erlaubt, falls sie nicht grösser als 80x110x40 cm sind, vollständig zusammengeklappt und mit sauberen Rädern transportiert werden und die Mobilität anderer Fahrgäste nicht behindern. Diese Fahrzeuge sollten, wenn möglich, in dem für Rollstühle und Kinderwagen vorgesehenen Bereich platziert werden;
> Wenn ein behinderter Fahrgast oder ein Fahrgast mit Kinderwagen in einen Bus einsteigen möchte, in dem sich bereits ein Fahrrad oder ein Roller befindet, muss der Fahrgast mit dem Transportmittel an Bord den Platz räumen;
> Mikromobilitätsfahrzeuge sind im Nahverkehrsnetz erlaubt, wenn sie in den Gepäckfächern untergebracht werden;
> Es ist nur ein Fahrzeug pro Fahrgast erlaubt;
> Die Kosten für die Beförderung von Fahrrädern, Rollern und anderen Mikromobilitätsfahrzeugen entsprechen dem Tarif 2 (2 Euro);
> Der Halter des Fahrzeugs ist für Schäden an Sachen oder Personen (auch eigene Schäden) verantwortlich;
> Der Transport von Fahrrädern und Rollern kann in Situationen mit übermässigem Andrang ausgesetzt werden.

 
 

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